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BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision
Verfahrensgang
- VG München, 25.01.1990 - M 17 K 89.2000
- VG München, 25.01.1990 - M 17 K 89.2092
- VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
- BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 49.90 -). - BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
Die Kläger berufen sich auf einen Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80, wonach behördliche Ermessensentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht aus Gründen aufrechterhalten werden dürfen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren. - BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260). - BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 49.90
Anforderungen für die Bezeichnung eines geltend gemachten Verfahrensmangels - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 49.90 -).