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   BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92   

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https://dejure.org/1992,18784
BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92 (https://dejure.org/1992,18784)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1992 - 1 B 53.92 (https://dejure.org/1992,18784)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1992 - 1 B 53.92 (https://dejure.org/1992,18784)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision

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  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 49.90 -).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
    Die Kläger berufen sich auf einen Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80, wonach behördliche Ermessensentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht aus Gründen aufrechterhalten werden dürfen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 49.90

    Anforderungen für die Bezeichnung eines geltend gemachten Verfahrensmangels -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 49.90 -).
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